Honigbienen am Flugloch

Tierseuchenkasse

Als Bienenhalter bist du gesetzlich dazu verpflichtet, deine Völker einschließlich der Ableger und deiner Bienenstandorte bei der Tierseuchenkasse anzumelden. Wichtig ist, dass die voraussichtliche Jahreshöchstzahl an Völkern gemeldet wird und nicht die aktuelle Anzahl der Völker. Die Tierseuchenkasse entschädigt die Halter im Falle von Tierverlusten durch eine Bienenseuche und zahlt Beihilfen für prophylaktische Maßnahmen der Seuchenverhütung und der Förderung der Tiergesundheit.

Auf der Website der Landwirtschaftskammer kannst du direkt am Bildschirm die Anmeldung ausfüllen, siehe:

Die aktuellen Beiträge zur Tierseuchenkasse findest du ebenfalls auf der Website der Landwirtschaftskammer, siehe:

Du erhältst daraufhin von der Tierseuchenkasse eine Registriernummer und die erste Rechnung. Danach wird dich die Tierseuchenkasse jährlich dazu auffordern, den geplanten Bestand an Bienenvölkern für das Folgejahr mitzuteilen. Auch diese jährlichen Meldungen kannst du dann recht unkompliziert online erledigen. Infos dazu erhältst du von der Tierseuchenkasse.

Veterinäramt

Sobald du die Registriernummer der Tierseuchenkasse mitgeteilt bekommen hast, meldest du diese mitsamt der Anzahl und der genauen Standorte deiner Bienenvölker an das für dich zuständige Veterinäramt.

Auf der Website des Kreis Heinsberg findest du einen speziellen Anmeldebogen für Bienen unter folgendem Link:

Diesen kannst du per E-Mail, per Post oder per Fax an das Veterinäramt weiterleiten. Es genügt jedoch auch eine entsprechend selbst formulierte Mitteilung per E-Mail.

Kreis Heinsberg
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Valkenburger Str. 45
52525 Heinsberg
Tel.: 02452-133909
Fax: 02452-133995
E-Mail: veterinaeramt@kreis-heinsberg.de

Mitglieder, die mit ihren Bienen nicht im Kreis Heinsberg ansässig sind, müssen sich an das für sie zuständige Veterinäramt wenden. In Mönchengladbach können die Bienen zum Beispiel ebenfalls einfach per E-Mail dem dortigen Veterinäramt gemeldet werden. Die E-Mail-Adresse lautet in diesem Fall veterinaeramt@moenchengladbach.de

Änderungen – insbesondere an deinen Standorten – sind dem Veterinäramt stets zeitnah zu melden.

Tierhalterhaftpflicht für Bienen und Rechtsschutz

Als Imker benötigst du einen speziellen Versicherungsschutz. Die Risiken der Imkerei mit all ihren Besonderheiten sind entweder gar nicht oder nicht optimal über die klassischen Privat-Versicherungen abgedeckt. Eine spezielle Tierhalterhaftpflichtversicherung für Bienen wird von den Versicherungsgesellschaften nicht angeboten. Vielmehr ist die Mitgliedschaft in einem Imkerverein und dem dazugehörigen Landesverband notwendig, um einen entsprechenden Versicherungsschutz zu erlangen. Hier werden wir für Dich aktiv!

Der Imkerverein GrenzlandBienen e.V. meldet dich mitsamt deinen Bienenvölkern als Mitglied beim Imkerverband Rheinland e.V. an. Es sei denn, du bist bereits über einen anderen Imkerverein dort gemeldet. Die Beiträge für den Imkerverband einschließlich der Versicherungsbeiträge werden durch uns eingezogen und an den Imkerverband Rheinland e.V. weitergeleitet. Sobald die Beiträge beglichen sind, bist du automatisch durch den Imkerverband als Versicherungsnehmer mit deinen Bienen versichert.

Als eingetragenes Mitglied des Imkerverbandes genießt du als Vereinsmitglied Schutz durch die Imker-Global-Versicherung. Die Imker-Rechtsschutz-Versicherung gewährt Versicherungsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit der Bienenhaltung. Dazu zählen gerichtliche und außergerichtliche Streitigkeiten.

Zu beachten ist, dass im Jahresverlauf hinzukommende Völker dem Landesverband über den Imkerverein stets zeitnah nachgemeldet werden, da ansonsten die Gefahr der Unterversicherung besteht. Ableger sind im Jahr der Bildung beitragsfrei.

Nachmeldungen kannst du uns über unsere E-Mail-Adresse imkerverein@grenzlandbienen.de zukommen lassen.

Ausführliche Infos zum Umfang der Imkerversicherung sowie Informationen zur Abwicklung im Schadensfalle findest du auf der Website des Imkerverbands, siehe:

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